Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband
Ansprechperson: Brigitte Amstler
Tel.: 02757 2310 30
Fax: 02757 2310 66
Email: amstler(at)poechlarn.at
Für die Gemeinden:
- Pöchlarn
- Erlauf
- Golling
- Krummnußbaum
- Petzenkirchen
Im Standesamt kann man mehr als "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet Sie das Standesamt Ihr Leben lang.
So werden hier wesentliche Ereignisse, beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall beurkundet. Diese Urkunden können von Berechtigten im Bereich der Urkundenbestellung beantragt werden.
eheschliessung
Ehefähigkeitszeugnis
Eheschließung im Ausland
Namensführung
Namensänderung
Todesfall
Staatsbürgerschaftsnachweis
Eheschließung
Der erste Schritt auf dem Weg zur Hochzeit ist die offizielle Anmeldung (Aufgebot) im Standesamt. Besuchen Sie dazu bitte das Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes! Von dieser Stelle wird die Anmeldung zur Trauung an das gewünschte Trauungsstandesamt weitergeleitet.
Im Zuge der Anmeldung wird Folgendes erledigt:
- Aufnahme der Personaldaten
- Bestimmung der künftigen Namensführung
- Festlegung des Trauungstermines und -ortes
- Besprechung des Trauungsablaufes
- Bezahlung der Gebühren
Bei der standesamtlichen Trauung bekommt das Brautpaar eine Heiratsurkunde persönlich ausgehändigt.
Urkunden, die später benötigt werden, sind persönlich, telefonisch oder schriftlich zu beantragen.
Neben einer Heiratsurkunde kann für besondere Angelegenheiten eine Abschrift aus dem Ehebuch ausgestellt werden.
Kosten
Die Gebühren für die standesamtliche Trauung sind sehr individuell und können von EUR 35,-- bis EUR 170,-- und mehr ausmachen (Namensführung nach ausländischem Recht, ausländische Dokumente mit Übersetzungen die nachträglich vergebührt werden müssen und ähnliches mehr).
Für die Abschrift aus dem Ehebuch sowie je Heiratsurkunde sind EUR 8,70 zu entrichten.
Fristen
Da das Aufgebot nur begrenzt gültig ist, können Sie sich frühestens sechs Monate vor Ihrer Hochzeit anmelden.
Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt des Hauptwohnsitzes. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie im Ausland Ihren Partner heiraten können und diese Eheschließung auch in Österreich anerkannt wird. Bei der Antragstellung sind deshalb dieselben Dokumente wie für eine Eheschließung im Inland nötig.
Kosten
Die Kosten für das Ehefähigkeitszeugnis betragen ab EUR 40,--. Auch dieser Wert kann sich erheblich steigern, nämlich dann, wenn ausländische Dokumente erstmals im Inland vorgelegt werden.
Eheschließung im Ausland
Für viele Paare ist es heute eine reizvolle Vorstellung, nicht auf herkömmliche Art und Weise in Österreich zu heiraten, sondern für diesen besonderen Tag auch einen besonderen Ort im Ausland zu wählen. In diesem Falle benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, das wir Ihnen gerne ausstellen.
In der Folge beschreiben wir Ihnen die optimale Vorgangsweise bei der Planung Ihrer Hochzeit im Ausland
1. Schritt:
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Vertretungsbehörde in Österreich bzw. beim Standesamt der Eheschließung direkt, welche Dokumente und Nachweise Sie vorlegen müssen.
2. Schritt:
Als nächstes besorgen Sie die geforderten Dokumente. In den meisten Fällen wird man folgende Papiere verlangen:
- Neue Geburtsurkunde
- Reisepass
- Heiratsurkunden und Scheidungspapiere aller Vorehen
- Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt des Hauptwohnsitzes. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie im Ausland Ihren Partner heiraten können und diese Eheschließung auch in Österreich anerkannt wird. Bei der Antragstellung sind deshalb dieselben Dokumente wie für eine Eheschließung im Inland nötig.
Tipp:
Alle inländischen Urkunden sind auch als internationale Formulare erhältlich. Sie sparen dadurch die Übersetzungskosten.
3. Schritt:
Lassen Sie alle Dokumente beglaubigen, da Sie sonst im Ausland nicht anerkannt werden. Da das Thema Beglaubigung sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen! Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.
Zusätzlich müssen alle deutschsprachigen Papiere von einem beeideten Dolmetscher übersetzt werden.
4. Schritt:
Nach Ihrer Hochzeit erhalten Sie vom ausländischen Standesamt eine Heiratsurkunde ausgestellt. Auch dieses Dokument müssen Sie von einem beeideten Dolmetscher übersetzen und von den jeweiligen Behörden beglaubigen lassen. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt.
5. Schritt:
Vergessen Sie bitte nicht, nach Ihrer Rückkehr verschiedene Behörden bzw. Firmen von Ihrer Eheschließung und der Änderung Ihres Familiennamens zu verständigen
Kosten
Das Ehefähigkeitszeugnis sowie die weiteren Kosten betragen ab EUR 40,--.
Namensführung
Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen.
Sofern Sie österreichischer Staatsbürger sind, stehen Ihnen folgende Varianten zur Wahl:
1. Gemeinsamer Familienname:
Sie bestimmen entweder den Familiennamen des Mannes oder den der Frau zum gemeinsamen Familiennamen.
2. Doppelname:
Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, kann derjenige, der den Namen des Partners annimmt, seinen bisherigen Familiennamen voran- oder nachstellen.
3. Kein gemeinsamer Familienname:
In diesem Fall bleibt jeder Partner bei seinem bisherigen Familiennamen. Allerdings müssen Sie bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung festlegen, welchen Familiennamen Ihre künftigen Kinder erhalten solle
Hinweis:
Aufgrund der Rechtslage ist es nicht möglich, für Ihre Kinder einen Doppelnamen zu bestimmen. Auch haben alle Ihre künftigen Kinder denselben Familiennamen zu führen. Bei Nichtösterreichern richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates. Wir informieren Sie gerne!
Namensänderung
Das Standesamt Pöchlarn bietet Ihnen Hilfestellung im Zuge der Wiederannahme des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe.
Benötigte Dokumente
Dazu benötigen wir folgende Dokumente:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
Todesfall
Bei Verlust eines Nahestehenden stehen wir Ihnen mit folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:
Der Standesamtsverband Pöchlarn ist für alle Sterbefälle zuständig, die im Gemeindegebiet von Pöchlarn, Golling, Krummnußbaum, Erlauf und Petzenkirchen eingetreten sind.
Die Anzeige des Sterbefalles ist spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen. Wenn der Tod im Krankenhaus eingetreten ist, wird dies von der Verwaltung angezeigt. Tritt der Tod zu Hause ein, so ist vom nächsten Angehörigen des Verstorbenen oder vom beauftragten Bestattungsunternehmen der Sterbefall zu melden.
Bei der Beurkundung des Sterbefalles werden Sterbeurkunden und Bestätigungen ausgestellt.
Später benötigte Sterbeurkunden für diverse Zwecke (z.B. Grundbuch usw.) sind persönlich, telefonisch oder schriftlich zu beantragen
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
- Nachweis des akademischen Grades
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Für jede Urkunde sind EUR 8,70 zu entrichte
Staatsbürgerschaftsnachweis
Staatsbürgerschaftsevidenzstelle des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Pöchlarn
Der Antrag um Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises soll ab der Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) persönlich gestellt werden. Er kann aber auch mittels Vollmacht erfolgen. Der oder die Bevollmächtigte muss sich bei der Antragstellung ausweisen.
Zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Personen, die in Pöchlarn, Golling, Krummnußbaum, Erlauf und Petzenkirchen ihren Hauptwohnsitz haben, werden folgende Dokumente (im Original) benötigt:
Wenn jemand ehelich geboren wurde:
- Geburtsurkunde von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. ist die Person vor dem 1. September 1983 geboren, nur der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Wenn jemand unehelich geboren wurde:
- Geburtsurkunde von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Sofern sich der Name nach der Geburt geändert hat: Bescheid über die behördliche Namensänderung mit Rechtskraftstempel
Nach behördlicher Namensänderung:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Namensänderungsbescheid mit Rechtskraftbestätigung
Nach Namensänderung durch Eheschließung:
- GeburtsurkundeBisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis (wird von uns eingezogen)
- Heiratsurkunde (bei Vorehe(n) auch diese Heiratsurkunde(n))
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
Nach Wiederannahme eines frühreren Familiennamens (nach Scheidung):
- Geburtsurkunde
- Bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis (wird von uns eingezogen)
- Neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk über "Wiederannahme eines früheren Familiennamens"
Nach Namensänderung durch Adoption:
- Geburtsurkunde
- Gerichtsbeschluss über Adoption
- Wenn möglich Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Kindesmutter bei unehelicher Geburt und zusätzlich Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters bei ehelicher Geburt
Nach Verleihung:
Nähere Infos über die Staatsbürgerschaftsverleihung siehe:
http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260420.html
- Geburtsurkunde
- Verleihungsbescheid
Pro Staatsbürgerschaftsnachweis sind Eur 36,94 in bar zu entrichten.
Ausnahme: Die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein Kind ist gebührenfrei, sofern der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt des Kindes eingebracht wird.





