Klare Trennung Baurecht – Bautechnik
Bei der Neugestaltung des Baurechtes in NÖ ist auf eine klare Trennung zwischen den rechtlichen und technischen Bestimmungen Wert gelegt worden. Die rechtlichen Bestimmungen findet man in der NÖ Bauordnung, die technischen Anforderungen in der NÖ Bautechnikverordnung. So steht zum Beispiel in der NÖ Bauordnung, welche Bauwerke barrierefrei auszuführen sind, und in der NÖ Bautechnikverordnung (Anlage 4) wie barrierefrei Gebäude auszuführen sind. Die gleiche Trennung erfolgte auch beim Wärmeschutz, bei den Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge und bei vielen ähnlichen Themen.
Neues Verfahren – die Meldepflicht
Die bewilligungspflichtigen, sowie die anzeigepflichtigen Tatbestände sind überarbeitet worden. Somit hat man eine Erleichterung und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Baubehörden selbst dadurch geschaffen.
Die Einteilung der Vorhaben wurde durch meldepflichtige Vorhaben erweitert. Folgende Vorhaben sind in Zukunft bei der Baubehörde meldepflichtig:
- Die ortsfeste Aufstellung und die Entfernung von Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW in oder in baulicher Verbindung mit Gebäuden, ausgenommen jener, die anzeigepflichtig sind.
- Der Austausch von Klimaanlagen nach Ziffer 1, wenn die Nennleistung verändert wird.
- Die Aufstellung von Heizkesseln für gasförmige Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 50 kW, welche an eine über Dach geführte Abgasanlage angeschlossen sind.
- Die Aufstellung von Öfen, ausgenommen jene in Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen sowie Reihenhäusern
- Der Abbruch von Bauwerken, soweit sie nicht unter die Bewilligungspflicht oder Anzeigepflicht fallen.
Genaue Information – Baufrust vermeiden
Die komplette Neugestaltung des Baurechtes in Niederösterreich seit 1. Februar 2015 wirkt sich natürlich gravierend auf neue Bauvorhaben aus. Sollten Sie ein neues Bauvorhaben planen, informieren Sie sich bitte genauestens über die neuen Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht. Nur so können Sie einem möglichen „Baufrust“ im Vorfeld entgegenwirken.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Pöchlarn sind Ihnen dabei gerne behilflich.