Europawahl am 26. Mai 2019

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Bei der Europawahl in Österreich sind alle Personen wahlberechtigt, die über die österreichische Staatsbürgerschaft und einen Hauptwohnsitz in Österreich verfügen, österreichische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Österreich sowie nicht österreichische Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich. Zudem müssen Wahlberechtigte spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden und am Stichtag in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

In Österreich können Bürger ihr Wahlrecht auf die folgende Art und Weise ausüben:

1) Am Wahltag im zugeteilten Wahlsprengel,
2) per Briefwahlkarte vor dem Wahltag per Post,
3) per Briefwahlkarte vor dem Wahltag in Statutarstädten & Bezirkshauptmannschaften,
4) am Wahltag per Briefwahlkarte im fremden oder zugeteilten Wahlsprengel,
5) am Wahltag per fliegender Wahlkommission falls bettlägerig und beantragt,

6) per Briefwahlkarte für Auslandsösterreicher per Post oder durch Abgabe bei der Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat).

Die Wahlkarte können Sie bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind schriftlich  oder digital www.wahlkartenantrag.at bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (22. Mai 2019) oder spätestens am 2. Tag (24. Mai 2019) vor dem Wahltag vor Ort mündlich beantragen.

Die Wahlsprengel/Wahllokale bleiben unverändert ebenso wie die Wahlzeit von 7.00 bis 13.00 Uhr durchgehend/TZ ab 7.45 Uhr, Nibelungenheim ab 11 Uhr)

Wahlsprengel 1  - Rathaus, Kirchenplatz 1

Wahlsprengel 2 u. 3 - Volkshaus, Regensburger Straße 47

Wahlsprengel 4- ÖKO Mittelschule, Nibelungenstr. 5

Wahlsprengel 5 - Dorfwirtshaus, Linzer Str. 20

Wahlsprengel 6 - Vokshaus, Regensburgerstr. 47

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320631.html

Wahlkarte digital beantragen: www.wahlkartenantrag.at

Datei herunterladen: PDFKundmachung Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren

18.03.2019