In Österreich können Bürger ihr Wahlrecht auf die folgende Art und Weise ausüben:
1) Am Wahltag im zugeteilten Wahlsprengel,
2) per Briefwahlkarte vor dem Wahltag per Post,
3) per Briefwahlkarte vor dem Wahltag in Statutarstädten & Bezirkshauptmannschaften,
4) am Wahltag per Briefwahlkarte im fremden oder zugeteilten Wahlsprengel,
5) am Wahltag per fliegender Wahlkommission falls bettlägerig und beantragt,
6) per Briefwahlkarte für Auslandsösterreicher per Post oder durch Abgabe bei der Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat).
Die Wahlkarte können Sie bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind schriftlich oder digital www.wahlkartenantrag.at bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (22. Mai 2019) oder spätestens am 2. Tag (24. Mai 2019) vor dem Wahltag vor Ort mündlich beantragen.
Die Wahlsprengel/Wahllokale bleiben unverändert ebenso wie die Wahlzeit von 7.00 bis 13.00 Uhr durchgehend/TZ ab 7.45 Uhr, Nibelungenheim ab 11 Uhr)
Wahlsprengel 1 - Rathaus, Kirchenplatz 1
Wahlsprengel 2 u. 3 - Volkshaus, Regensburger Straße 47
Wahlsprengel 4- ÖKO Mittelschule, Nibelungenstr. 5
Wahlsprengel 5 - Dorfwirtshaus, Linzer Str. 20
Wahlsprengel 6 - Vokshaus, Regensburgerstr. 47
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320631.html
Wahlkarte digital beantragen: www.wahlkartenantrag.at
Kundmachung Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren