Dämmerungseinbrüche:
Da erfahrungsgemäß jährlich mit Dämmerungseinbrüchen gerechnet werden muss,
ergeht zur Erinnerung folgende Bürgerinformation:
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Einbruchszeiten – zwischen 16.00 und 20.00 Uhr
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Täter suchen Tatobjekt, wo kein Licht
brennt
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Gestohlen werden Bargeld, Schmuck,
Handy, Notebook udgl.
Schützende Maßnahmen:
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Viel Licht brennen lassen – möglichst im Innen- u. Außenbereich
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Bei längerer Abwesenheit - Nachbarn ersuchen, dass Post aus Briefkästen
entfernt wird
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Keine Leitern, Kisten oder andere Gegenstände, welche als Einstiegs- bzw. Einbruchshilfen dienen könnten, im Garten
liegen lassen
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Lüften nur, wenn man zu Hause ist (ein
gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster u. ganz leicht zu überwinden),
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Kriminalpolizeiliche Beratung seitens der Polizei in Anspruch zu nehmen
- Bezirkspolizeikommando Melk – Tel. 059133/3130-304 od. 0664/3230198 (kostenlose, objektive Beratung im Hinblick
auf Sicherungseinrichtungen)
Wenn man bemerkt, dass
eingebrochen wurde:
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Haus/Wohnung nicht mehr betreten –
Polizeinotruf 133 od. 112 –
Eintreffen der Polizei abwarten
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Ist man bereits im Haus – nichts
verändern/berühren – Polizeinotruf 133
od. 112
Konfrontation mit Einbrechern:
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Sich bemerkbar machen
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Signale der Anwesenheit geben (Licht
aufdrehen, Lärm machen)
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Den Eindruck erwecken, dass mehrere
Personen zu Hause sind (Namen rufen - „Karl, Franz kommt her!“)
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Täter Flucht ermöglichen,
Fluchtweg freihalten
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Keinen Helden spielen – Fahnden
nach Tätern ist Polizeiarbeit!
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Bedenken, dass der Täter bewaffnet
sein könnte
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Polizei rufen! Notruf 133 oder 112
Ersuchen seitens der Polizei –
alle verdächtigen Wahrnehmungen bitte der nächstgelegenen Polizeidienststelle
melden/bekannt geben.
Ihre Angaben/Mitteilungen
werden vertraulich behandelt, durch Ihre Mitarbeit kann ein erheblicher Teil der
Fälle geklärt werden.
Parkverhalten:
Aus gegebenem Anlass
möchte ich zum Parkverhalten zahlreicher KFZ-Lenker Stellung nehmen und stellvertretend
für generell verkehrswidriges Abstellen von KFZ, zu einigen speziellen
Varianten Denkanstöße geben.
Beim Abstellen/Parken
eines KFZ in Engstellen von Straßenzügen ist darauf zu achten, dass die
angebrachten Bodenmarkierungen für den ruhenden Verkehr genau beachtet werden.
Ein undiszipliniertes Parken in einem solchen Bereich kann unter Umständen
fatale Folgen haben, wenn z. B., erforderlichenfalls KFZ der Feuerwehr am
Zufahren zu einem Einsatzort gehindert werden. Dieser Umstand wäre jedenfalls zu
bedenken!
Von Lenkern, welche
wegen Halten/Parken auf dem Gehsteig beanstandet werden, hört man immer wieder
das Argument, „eh nur kurz stehen zu bleiben“ etc. Hierzu wird zu bedenken
gegeben, dass man diesen Umstand von den unterschiedlichen Seiten betrachten sollte,
dann würde man oft zu einer anderen Einstellung kommen. Es ist nämlich sicher
nicht zumutbar, wenn jemand auf dem Gehsteig mit einem Rollstuhl fährt oder
einen Kinderwagen schiebt und auf die Fahrbahn ausweichen muss, weil der
Gehsteig z.B. durch abgestellte KFZ verstellt ist. Die damit verbundene
exorbitante Gefährdung der erwähnten Gehsteigbenützer braucht wohl nicht näher
erläutert werden. Nun stelle man sich vor, man sei selbst der Rollstuhlfahrer
oder jene Mutter etc., welche den Kinderwagen schiebt!
Aus meiner Sicht handelt
es sich bei der erwähnten Übertretung deshalb um kein Bagatelldelikt und es
muss von einer konsequenten Ahndung ausgegangen werden.
Geldbörsendiebstähle in
Einkaufsmärkten:
Da sich die Geldbörsendiebstähle in Einkaufsmärkten im Bezirk massiv
häufen, werden anschließend einige einschlägige Verhaltensregeln bei Einkäufen
näher gebracht:
Deponieren Sie bei Einkäufen
ihre Geldbörse nie in einem Behältnis (Handtasche etc.) und verwahren dieses im
Einkaufswagen / Einkaufskorb; auch dann nicht, wenn die Handtasche etc.
verschlossen (Zippverschluss, Magnetverschluss etc.) ist.
Spezialisierte Täter warten nur darauf, dass Sie sich einige Schritte
von Ihrem Einkaufswagen entfernen (selbst wenn sie meinen, dass Sie den Einkaufswagen
in Sichtweite haben) und schlagen dann zu. Innerhalb weniger Augenblicke öffnen
die geschulten Täter den Zippverschluss etc. Ihrer Handtasche und entwenden die
darin befindliche Geldbörse, ohne dass Sie es merken.
Verwahren Sie Ihre Geldbörse
möglichst in einer Innentasche im vorderen Bereich Ihrer Jacke. Sollte dies
nicht möglich sein und die Geldbörse in einer Handtasche verwahrt werden, so
tragen Sie jedenfalls die Handtasche umgehängt am Körper, möglichst im vorderen
Bereich bzw. den Verschluss nach innen gewandt.
Letztendlich wird angemerkt, dass die Gefahr, in einem Kaufhaus
bestohlen zu werden, von den Bürgern schwer unterschätzt wird.
Taschendiebstahl.pdf
Abschließend möchte ich noch
allen Bürgern eine ruhige, besinnliche Adventzeit, ein frohes Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2019 wünschen.
Polizeiinspektion Pöchlarn
Der
Dienststellenleiter:
Gerhard Hartl, KI