Heizkostenzuschuss 2025/2026

Heizkostenzuschuss

Ab sofort kann der einmalige Heizkostenzuschuss der Niederösterreichischen Landesregierung für die Heizperiode 2025/26 in Höhe von 150,- € wieder beantragt werden.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und deren monatliche Bruttoeinkünfte den Richtsatz nicht überschreiten (1.273,99 € für Einzelpersonen bzw. 2.402,99 € für Familien mit zwei Kindern). Zum berechtigten Personenkreis zählen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, bestimmte Angehörige von EU-/EWR-Staaten sowie Drittstaatsangehörige mit entsprechendem Daueraufenthaltsstatus. Asylwerbende sind vom Zuschuss ausgeschlossen.

Um Bezieher der Mindestpension in diesen fordernden Zeiten zusätzlich zu unterstützen, gewährt die Stadtgemeinde Pöchlarn einen zusätzlichen Zuschuss von 100,- €, der in Form von Stadtmarketing-Gutscheinen ausbezahlt wird.

Der Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses muss bei der Gemeinde am Hauptwohnsitz gestellt werden. Die Maßnahme ist als einmalige Entlastung konzipiert und soll insbesondere Haushalten mit geringem Einkommen helfen, die Belastungen durch steigende Energiepreise besser zu bewältigen.

22.10.2025